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04.04.2021 –
Am 25. März durchsuchte die Polizei in Begleitung eines Staatsanwaltes und des Erlanger Rechtsreferenten die Fraktionsräume der Grüne/Grünen Liste-Stadtratsfraktion. Die Durchsuchung fand außerhalb der Bürozeiten statt, Mitglieder der Grünen Fraktion wurden weder hinzugezogen noch informiert. Mitgenommen wurden ein PC und Notebooks der Stadtratsfraktion. Über diese Geräte besteht Zugriff auf interne Daten und die E-Mail-Kommunikation der gesamten Stadtratsfraktion. Die tägliche Arbeit der Fraktionsgeschäftsstelle wurde durch das Fehlen der PC-Ausstattung für mehrere Tage erheblich eingeschränkt.
Begründet wurde die Durchsuchung damit, dass einem Stadtratsmitglied vorgeworfen wurde Beihilfe zur Veröffentlichung von Fotos von Funktionär*innen der AfD auf einer öffentlichen AfD-Veranstaltung im Internet geleistet zu haben. Der ursprüngliche Vorwurf, das Stadtratsmitglied habe diese Bilder selbst veröffentlicht und damit eine Verletzung des „Rechtes am eigenen Bild“ begannen, war zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits fallen gelassen worden. Durch das Landgericht Nürnberg-Fürth wurde nach wenigen Tagen klargestellt: Die Durchsuchungen waren rechtswidrig, die beschlagnahmten Computer wurden zurückgegeben. Das Landgericht bezweifelt in seiner Begründung, ob man überhaupt auch nur einen Anfangsverdacht unterstellen durfte.
Viele Fragen bleiben allerdings offen, die nicht nur die kommunale Ebene betreffen. Daher habe ich mit drei Schriftlichen Anfragen an die Staatsregierung gewandt. Wurde beispielsweise in vergleichbaren Fällen schon einmal eine Durchsuchung angeordnet? Wenn nein, dann frage ich mich wie ist das Vorgehen in diesem Fall zu erklären ist. Auch die Frage inwieweit Organe der kommunalen Selbstverwaltung einen besonderen Schutz genießen, der verhindert, dass deren interne Kommunikation und deren alltägliche Arbeit nicht schon durch bloße Vorwürfe dieser Art erschwert werden, ist für mich ungeklärt. Es entstand zumindest der Eindruck, dass demokratisch gewählte Volksvertreter*innen in ihrer Arbeit behindert und durch Sicherheitsbehörden eingeschüchtert wurden. Egal, ob sich der Eindruck bestätigt oder nicht, ist er Gift für eine offene, demokratische Gesellschaft. Der Vorgang muss aufgeklärt werden. Sonst kratzt das an den Grundfesten der Demokratie.
Die Schriftlichen Anfragen können hier nachgelesen werden.
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