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Transparenz ist eine der zentralen Forderungen von uns Grünen, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung. Sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine Einnahmen als Landtagsabgeordneter geht.
Laut dem Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung von zur Zeit monatlich 9.215 Euro (seit 01. Juli 2023). Gemäß Art. 5 Abs. 4 BayAbgG vermindert sich der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung jedoch immer um ein Dreihundertfünfundsechzigstel, daher erhalte ich aktuell 9.190 Euro. Diese Entschädigung unterliegt nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht. Es gibt für Abgeordnete keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches.
Alle Abgeordneten sind an Verhaltensregeln gebunden, wenn sie zum Beispiel Nebeneinkünfte erzielen.
Diese Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich in folgender komplexer Form aus den Entwicklungen der jeweiligen Bezüge und Gehälter zusammen:
Folglich kann es auch zu einer negativen Anpassung kommen. Die auf diese komplexe Weise errechnete Anpassung wird vom Landesamt für Statistik ermittelt und muss der Landtagspräsidentin zum 01. März eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Daraufhin ist diese verpflichtet den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.
Die Entwicklung der Entschädigung seit meinem Amtsantritt im Überblick:
01.07.2018 - 30.06.2019 | 8.183 € |
01.07.2019 - 30.06.2020 | 8.445 € |
01.07.2020 - 30.06.2021 | 8.657 € |
01.07.2021 - 30.06.2022 | 8.519 € |
01.07.2022 - 30.06.2023 | 8.886 € |
01.07.2023 - 30.06.2024 | 9.215 € |
ab 01.07.2024 | 9.786 € |
Als Abgeordneter des Bayerischen Landtags habe ich nach Art. 6 (5) BayAbgG „das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern“ und erhalte gemäß Art. 6 (3) BayAbgG eine “MVG-LandtagsCard”, die zur freien Nutzung des Münchner Verkehrsverbunds berechtigt.
Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von monatlich4.227 Euro. Diese Pauschale verwende ich für:
Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern. Die Vorschriften für die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der Kostenpauschale bestehen analog zu den Vorgaben bezüglich der Entschädigung.
Die Entwicklung der Kostenpauschale seit meinem Amtsantritt im Überblick:
01.07.2018 -30.06.2019 | 3.453 € |
01.07.2019 -30.06.2020 | 3.529 € |
01.07.2020 -30.06.2021 | 3.589 € |
01.07.2021 -30.06.2022 | 3.589 € |
01.07.2022 -30.06.2023 | 3.726 € |
01.07.2023 -30.06.2024 | 3.984 € |
Ab 01.07.2024 | 4.227 € |
Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 Euro und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 Euro abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 Euro, maximal aber 100 Euro pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung.
Ich bin von der gesetzlichen Krankenversicherung überzeugt. Deshalb bin ich auch als gewählter Abgeordneter gerne freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für meine Kranken- und Pflegeversicherung entrichte ich den monatlichen Höchstbetrag von meinen Diäten.
Für 2018 waren dies 792,08 Euro monatlich.
Für 2019 waren dies 829,46 Euro monatlich.
Für 2020 sind dies 829,46 Euro monatlich.
Für die Beiträge erhalte ich einen Zuschuss von 50% vom Landtagsamt.
Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir für das Jahr 2023 ein Budget von 145.615,50€ zur Verfügung. (Da ich wiedergewählt wurde, wurde dieses Budget durchgehend bezahlt und nicht auf die einzelnen Legislaturperioden aufgeteilt. 2018 wurde das Budget nur anteilig ausbezhalt, da die Legislaturperiode erst zum 5. November begann.) Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber-Brutto) bezahlt werden. Ich bin Arbeitgeber meiner Mitarbeiter*innen, das Landtagsamt übernimmt gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 5 BayAbgG eigenständig die Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen für Mitarbeiter*innen sowie entsprechender Dienst- und Werkverträge. Der Betrag wird laut Art. 8 Abs. 1 BayAbgG im Haushaltsgesetz geregelt: “Die Erstattungshöchstbeträge orientieren sich an der Beschäftigung einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 6 TV-L sowie einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 13 TV-L, jeweils letzte Entwicklungsstufe, einschließlich Jahressonderzahlung. Die Beträge enthalten die Arbeitgeber*innenanteile zur Sozialversicherung (Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung) sowie den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung und werden der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst (Tarifabschlüsse zum TV-L) und Beitragssatzänderungen in der Sozialversicherung einschließlich der Unfallversicherung durch das Landtagsamt angepasst.”
Die Entwicklung des Jahresbudgets seit 2018:
2018 | 128.546,20 € |
2019 | 133.983,30 € |
2020 | 138.375,89 € |
2021 | 141.129,54 € |
2022 | 143.253,07 € |
2023 | 145.615,50 € |
Mit dem Jahresbudget bezahle ich
Jahressonderzahlungen sind seitens der Landtagsverwaltung auf maximal einen zusätzlichen Bruttomonatslohn pro Mitarbeiter*in und Jahr beschränkt. Zu keinem Zeitpunkt habe ich Verwandte ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades beschäftigt.
Ich übe darüber hinaus keine bezahlten Nebentätigkeiten aus.
2018 | 2.586 € |
2019 | 17.292 € |
2020 | 17.121 € |
2021 | 17.121 € |
2022 | 17.121 € |
2023 | 18.373 € |
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