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23.09.2020 –
Inzwischen können einige Betriebe wieder Umsatz generieren, viele Einzelunternehmer*innen sind jedoch weiterhin komplett ohne Verdienstmöglichkeit oder müssen im Notbetrieb arbeiten. Die Überbrückungshilfe des Bundes darf nur für Betriebsausgaben, also Sach- und Finanzkosten, nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden. Ähnlich wie in Baden-Württemberg könnten aber die Überbrückungshilfen des Bundes mit Landesmitteln aufgestockt werden, um auch in Bayern Soloselbstständige und Personen zu stärken, die im Kleinunternehmens- oder Familienbetriebsmodell ihren Lebensunterhalt generieren.
Angelehnt an das Bayerische Spielstättenprogramm des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, bei dem 1.180 Euro fiktiver Unternehmer*innenlohn geltend gemacht werden können, sollen alle Soloselbstständigen in Bayern, deren Erwerbsmöglichkeit eingeschränkt ist, Hilfe erhalten. Da Umsatzausfälle vor allem im Dienstleistungssektor kaum nachgeholt werden können, ist die Möglichkeit vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen, Kredite zu beantragen und zu tilgen, begrenzt. Die Soloselbstständigen und kleinen Personengesellschaften sind eine wichtige Säule der bayerischen Wirtschaft, beispielsweise in der Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Tourismussektor, den Start-Ups oder im pädagogischen Bereich. Betriebskosten sind oft nicht oder nur in geringem Umfang vorhanden und mit Kosten des privaten Lebensunterhalts oft eng verflochten.
Gemeinsam mit meinen Fraktionskolleg*innen fordere ich deshalb die Staatsregierung auf, die nötigen Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die verlängerten Überbrückungshilfen des Bundes lückenlos auszugestalten.
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