17.03.2022 –
Das Zentrale-Orte-System ist ein wichtiges Instrument der Landesplanung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Die Ausweisung Zentraler Orte soll sicherstellen, dass die vielfältigen Bedürfnisse verschiedener gesellschaftlicher Gruppen in Bezug auf Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung, Freizeit, Gesundheit und vielem mehr überall gedeckt werden können.
Eine Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt jedoch, dass die aktuelle Form der Ausweisung zentraler Orte in Bayern erhebliche Defizite aufweist. Vielerorts können Mittel- und Oberzentren ihre Funktionen nicht erfüllen. Zu deren Funktionen gehören beispielsweise weiterführende Schulen, Krankenhäuser der Grundversorgung oder Einrichtungen der Jugendsozialarbeit. Gerade dünn besiedelte Gebiete leiden dabei unter einem geschwächten Zentrale-Orte-System. Auch die Akademie für Raumentwicklung der Leibniz-Gesellschaft (ARL) kritisiert, dass das Konzept infolge der Hochstufung zahlreicher Orte seine Wirkung nicht mehr entfalten kann.
Wir forderndaher, die Wirksamkeit des Zentrale-Orte-Systems in seiner aktuellen Form bezüglich der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu überprüfen und notwendige Anpassungen im Rahmen der laufende Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms vorzunehmen.
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