Wohnbau und Flächensparen – Grüner 10 Punkte Plan

12.11.2021 –

Bayern gehört mit 11,6 Hektar täglich bundesweit zu den Spitzenreitern beim Flächenverbrauch. Gleichzeitig mangelt es in Bayern an Wohnraum – vor allem in Städten aber auch im ländlichen Raum fehlt es an einem vielfältigen Wohnangebot für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen und Lebensphasen.

Die von den Landtags-Grünen in Auftrag gegebeneStudie „Flächensparen und Wohnraumversorgung“ kommt zu dem Ergebnis: Das Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme auf fünf Hektar pro Tag zu reduzieren, ist mit dem Ziel, ausreichend Wohnraum zu schaffen, vereinbar. Dafür muss der Vorrang auf Innenentwicklung, maßvolle Nachverdichtung – auch durch Einbezug der vertikalen Dimension – und flächensparendes Bauen in allen Städten und Gemeinden zur Routine und obersten Prämisse werden. Um dies zu erreichen, haben wir einen 10-Punkte-Plan entwickelt:

Grüner 10-Punkte-Plan:

  1. Um eine nachhaltige Bereitstellung der für bauliche Zwecke benötigten Fläche zu erreichen, muss ein bayernweites Flächen- und Innenentwicklungsmanagement etabliert und staatlich gefördert werden. Dazu gehört die Einrichtung von Agenturen für Innenentwicklung auf Landkreisebene, die Kommunen bei der Mobilisierung von Potenzialen unterstützt, einen interkommunalen Ansatz verfolgt und als „Scharnier“ zur Regionalplanung bzw. den Bezirksregierungen fungiert.
  2. Das rechtliche Instrumentarium zur Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen wird nur sehr selektiv genutzt. Sei es aufgrund der komplexen Verfahren oder damit verbundener Eingriffe ins Eigentum. Deshalb braucht es Unterstützung bei der Anwendung planungsrechtlicher Instrumente, ergänzt durch Fortbildungsangebote für Verwaltungen. Das gilt auch für die Erstellung von Bebauungsplänen im Innenbereich als wichtiges Instrument zur geordneten Nachverdichtung, da die Planung im bestehenden Baurecht zeit- und kostenintensiver ist.
  3. Die Entbürokratisierung der Baugesetze und die Abschaffung der Ortsplanungsstellen bei den Regierungen hat zu einem Verlust an Baukultur geführt. Um die Kommunen bei der Erstellung ihrer Flächennutzungs- und Bebauungspläne beraten zu können, sollten die Ortsplanungsstellen bei den Regierungen wiederbelebt und die Genehmigung der Bauleitpläne wieder auf Ebene der Regierungsbezirke verlagert werden.
  4. Die Bereitstellung von angemessenem und dauerhaft preisgebundenem Wohnraum spiegelt den Wunsch breiter Bevölkerungsschichten wider und ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt von großer Bedeutung. Die Herausforderung ist es, bedarfsgerechten Wohnraum mit der Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme zu vereinbaren. Hier braucht es ein Angebot vielfältiger und dauerhaft preisstabiler Wohnungen, das den Bedürfnissen einer modernen, sozial- und umweltgerechten Gesellschaft entspricht. Dazu gehört:
    • Ausweitung des öffentlichen geförderten Mietwohnungsbaus
    • Förderung von Genossenschaften und neuen Wohnformen
    • Förderung kommunaler Wohnungsbau
    • Innentwicklungs- und Leerstandsbonus bei der Eigenheimförderung
  5. Die bisherige Strategie der Staatsregierung, beim Flächensparen auf weiche Ziele und Freiwilligkeit zu setzen, trägt nicht zur Reduzierung des Flächenverbrauchs bei. Im Gegenteil: der Flächenverbrauch nimmt wieder zu. Für einen baukulturellen Pfadwechsel braucht es eine planerische Rahmensetzung. 5 Hektar ist als verbindliches Ziel im Landesplanungsgesetz auszuformulieren und mit einem zeitlichen Horizont zu versehen. Bis 2026 muss die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme verbindlich reduziert und bis 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft etabliert werden.
  6. Hierfür ist die Schaffung einer belastbaren Datenbasis notwendig. Um die Innenentwicklungspotenziale zu erfassen und zu pflegen, soll das Rauminformationssystem Bayern (RISBY) zu einem Flächenmonitoringsystem ausgebaut werden. Diese Datenbasis ist die Grundlage für eine regionale Strategie zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme und sollten den Kommunen als Grundlage für das Innenentwicklungsmanagement zur Verfügung stehen.
  7. Um einen kulturellen Wandel im Umgang mit Fläche anzustoßen, muss basierend auf der Regionalplanung und unter Einbezug regionaler Wohnraumbedarfsanalysen die Errechnung indikativer Richtgrößen („Wege zu einem besseren LEP“; 50 Prozent, Kommune 50 Prozent regionales Entwicklungskonzept) zur Einhaltung des 5ha-Ziels und als Voraussetzung für die Zuteilung von Flächenkontingenten vorgenommen werden.
  8. In Räumen mit heute und in Zukunft stagnierender oder schrumpfender Bevölkerung sollen Anreize geschaffen werden, bestehendes Bauland zurückzunehmen. Dies soll mittels einer staatlichen Flächenbank mit „Kontosystem“ geschehen, um den Grundstein für eine Flächenkreislaufwirtschaft zu legen.
  9.  Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist eine intensive Kooperation aller Beteiligten unerlässlich, um neben der notwendigen Rahmensetzung auch Beteiligung und Verhandlung zu gewährleisten. Die Regionalplanung ist dafür die geeignete Ebene, da sie zudem kommunal verfasst ist. Die Regionalplanung ist folglich institutionell und personell zu stärken, um den Prozess der Verteilung von Flächenkontingenten sowie die Ermittlung der Wohnflächenbedarfe zu organisieren.
  10. Die Veränderung im Umgang mit Flächen und Bauformen braucht neben konkreten administrativen Maßnahmen vor allem einen kulturellen Wandel. Dies kann nur durch einen gesellschaftlichen Diskurs geschehen, der verlässliche Rahmenbedingungen erzeugt, Vorbehalte abbaut und konstruktive Lösungen erarbeitet. Dieser Transformationsprozess braucht neue Formen der Partizipation und des Aushandelns, beispielsweise in Form eines Runden Tisches.

Kategorie

Landesentwicklung