Behördliche Strukturen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Anfrage zum Plenum

13.02.20 –

Schwarz-orange Staatsregierung versäumt Vorbereitung auf Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Seit August 2019 liegt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in seiner endgültigen Form vor. Am 1. März 2020 tritt es in Kraft.

Aus Grüner Sicht hat das neue Gesetz hat nicht den Mut und die Innovationskraft, die wir in der derzeitigen Situation dringend benötigen. Viele Fragen bleiben ungeklärt. Es fehlt sich ganzheitliche Betrachtung von Einwanderung. Neue Einwanderungsmöglichkeiten wurden mit hohen, gegenüber der geltenden Rechtslage nochmals verschärften Voraussetzungen überfrachtet. In der Folge rechnen Expert*innen teilweise sogar mit eher weniger als mehr Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland.

Drei Wochen vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes habe ich die Staatsregierung gefragt, wie sie die Umsetzung des Gesetzes in Bayern sicherstellen will. Schließlich müssen nicht zuletzt auch die staatlichen Behörden vorbereitet sein, die neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Tatsächlich war die Antwort der Staatsregierung äußert ernüchternd. Weder ein Plan noch ein Zeitrahmen war erkennbar. Das ist ein fatales Signal sowohl für Menschen in Ausbildung und Arbeit, als auch für die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die auf Arbeitskräfte angewiesen sind. Ich finde: die Staatsregierung verschließt weiterhin die Augen vor der Realität und versperrt sich einer modernen Einwanderungspolitik.

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