Monitoring und laufende Überprüfung notwendiger Einschränkungen der Tourismusbranche aufgrund des Gesundheitsschutzes

Anfrage zum Plenum

15.10.20 –

Das neue Beherbergungsverbot in Bayern ist weder zielführend noch nachvollziehbar. Menschen aus bayerischen Risikogebieten dürfen in Bayern in Hotels übernachten, die aus anderen Bundesländern aber nicht. Solche kleinteiligen und widersprüchlichen Lösungen helfen uns im Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht weiter.

Aus diesem Anlass habe ich bei der Staatsregierung nachgefragt, wie sie die Notwendigkeit dieses Beherbergungsverbots begründet und in welchem Rahmen die Corona-Auflagen an die Tourismusbranche allgemein ausgearbeitet und entschieden werden. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weichen in ihrer Antwort aus und geben erst auf meine Monierung hin Antwort auf meine Frage der Entscheidungsfindung. Branchenverbände wurden offenbar nicht im Voraus nach der Praktikabilität des Beherbergungsverbots gefragt.

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Anträge und Anfragen | Tourismus