Ergänzendes Beteiligungsverfahren zum Landesentwicklungsprogramm

08.08.22 –

Über 700 Stellungnahmen von Kommunen, Verbänden, öffentlichen Stellen, Unternehmen und der breiten Öffentlichkeit sind im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes eingegangen. Nun hat die Staatsregierung ihren überarbeiteten Entwurf vorgestellt. Bis zum 19. September läuft das ergänzende Beteiligungsverfahren zu den Änderungen im Entwurf des Landesentwicklungsprogrammes.

Viele Kritikpunkte aus den Stellungnahmen blieben bei der Überarbeitung unberücksichtigt – ergänzt wurden vor allem Vorgaben, die sich aus dem „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes ergeben haben. Eingefügt wurde aber auch hier nur das Mindestes. Flächenvorgaben für Photovoltaikanlagen sind beispielsweise auch im überarbeiten Entwurf nicht zu finden. Zentrale Kritikpunkte aus den Stellungnahmen wie eine vollständige Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes, eine Überarbeitung des Zentralen-Orte-Konzeptes oder verbindliche Vorgaben zum Flächensparen wurden nicht aufgenommen. So wird auch der neue Entwurf den Herausforderungen unserer Zeit nicht gerecht.

An unserer grundlegenden Kritik am Entwurf und dem Verfahren ändert auch dieser Entwurf nichts. Wir brauchen einen Neustart und Komplettfortschreibungen des LEPs. Kommunen, Verbände und die breite Öffentlichkeit müssen dabei von Anfang an beteiligt werden