31.03.25 –
Sie sind da, nicht nur wenn es brennt: Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in Bayern leisten in Notfällen wertvolle Hilfe – egal, ob bei Hochwasser, großen Unfällen oder Katastrophen. Gerade die Hochwasserlagen in den letzten Jahren auch in Erlangen-Höchstadt haben uns gezeigt: Ohne Ehrenamtliche sind diese Krisen nicht zu bewältigen, denn über 90 Prozent der Helfenden bei Feuerwehr und Rettungsorganisationen sind ehrenamtlich aktiv. Für Einsätze sind sie Tag und Nacht erreichbar. Dafür ist eine gute Aus- und Weiterbildung unverzichtbar. Doch während die Freiwilligen bei Technischem Hilfswerk und Feuerwehr für diese Fortbildungen eine gesetzlich geregelte Freistellung erhalten, müssen Ehrenamtliche anderer Hilfsorganisationen oft ihren persönlichen Urlaub dafür verwenden. Die Grünen im Bayerischen Landtag wollen das ändern.
Christian Zwanziger, Grüner Landtagsabgeordneter für Erlangen und Erlangen-Höchstadt betont: „Die Helfergleichstellung ist Ausdruck von Wertschätzung und Gerechtigkeit, denn wer bereit ist, im Ernstfall seine Zeit für andere einzusetzen und im Zweifel sogar die eigene Gesundheit zu riskieren, verdient die bestmögliche Unterstützung – unabhängig von der Organisation, der er oder sie angehört. Unsere Forderung ist klar: es darf keine Helferinnen und Helfer erster und zweiter Klasse geben.“
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes fordern die Landtags-Grünen eine Gleichstellung aller ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Ziel ist es, dass alle Ehrenamtlichen im Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung für Aus- und Fortbildungen erhalten – wie es für Feuerwehr und THW bereits gilt. Der Entwurf greift die Forderungen der in Bayern relevanten gemeinnützigen Hilfsorganisationen auf und wurde vorab mit ihnen besprochen.
Zwanziger ergänzt: „Die Innenministerkonferenz hat sich bereits vor über einem Jahr vorgenommen, hier tätig zu werden. Doch passiert ist nichts. Daher bringen wir jetzt den längst überfälligen Gesetzentwurf auf den Weg!“
Mit dem grünen Gesetzentwurf wird nicht nur der Anspruch auf Freistellung angeglichen, sondern auch faire Entschädigung für Ehrenamtliche, die hauptberuflich selbstständig sind, und eine Vereinfachung der komplizierten bisherigen Entschädigungsregeln der Einsatzkräfte bei Alarmierung durch Staat oder Gemeinden eingeführt
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