Christian Zwanziger

Mitglied des Bayerischen Landtags

Lehrkräfte müssen nicht neutral sein

06.02.25 –

Der Mythos, dass Lehrkräfte, politisch neutral sein müssen, hält sich hartnäckig. Tatsächlich sind Lehrkräfte nicht zur politischen Enthaltung verpflichtet – sondern vielmehr dazu, demokratische Werte aktiv zu vermitteln.

Was sagt der Beutelsbacher Konsens?

Oft wird in diesem Zusammenhang der Beutelsbacher Konsens als Grundlage für ein Neutralitätsgebot genannt (hier im Wortlaut). Er wurde 1971 formuliert und umfasst drei Grundsätze für die politische Bildung.

  1. Überwältigungsverbot – Lehrkräfte dürfen Schüler*inne nicht indoktrinieren oder ihre Meinung aufzwingen.
  2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.
  3. „Der  Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenslage zu analysieren sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen“

Was sagt das Gesetz?

Das Beamtenstatusgesetz verlangt von Lehrkräften, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Gleichzeitig sind sie zur „Mäßigung und Zurückhaltung“ in ihrer politischen Betätigung verpflichtet. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie keine politische Haltung haben oder äußern dürfen.

BeamtenStG §33

(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.

Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz sowie die Lehrerdienstordnung verbieten politische Werbung in der Schule, etwa für Parteien oder Bürgerinitiativen. Auch hier wird jedoch keine politische Neutralität von Lehrkräften verlangt.

BayEUG §84 Abs. 1
Politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände ist nicht zulässig

LDO §16
(1) Jegliche Werbung für politische Parteien, Wählergruppen, Bürgerinitiativen oder vergleichbare Vereinigungen sowie für deren Meinung und Anliegen ist im Unterricht und im schulischen Bereich unzulässig (vgl. Art. 84 Abs. 2 BayEUG).

(2) Politische Abzeichen dürfen im Dienst nicht getragen werden (vgl. §31 AGO).

Was sagt die bayerische Staatsregierung und die KMK (Kultusministerkonferenz)?

Auch die bayerische Staatsregierung stellt auf eine Anfrage der AfD klar: „Im Hinblick auf die freiheitlich demokratische Grundordnung sind Beamtinnen und Beamte also gerade nicht zur Neutralität, sondern zum Bekenntnis und Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung verpflichtet“.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Christine Streichert-Clivot sagt in Bezug auf die Teilnahme von Lehrkräfte auf Demos gegen Rechtsextremismus: „Kinder- und Jugendliche brauchen Vorbilder. Ich kann also nur unterstützen, wenn auch Lehrkräfte ein Zeichen setzen und an den Protesten gegen Rechtsextremismus teilnehmen.“

Fazit:

Lehrkräfte dürfen keine Parteipolitik in der Schule machen, sie dürfen den Schülerinnen und Schülern beispielsweise nicht sagen “Wähl diese Partei”. Aber sie müssen nicht politisch neutral sein. Vielmehr ist es Aufgabe der Lehrkraft demokratische Werte wie Menschenrechte, Toleranz oder Meinungsfreiheit zu vermitteln.

Auch außerhalb der Schule (zum Beispiel auf Demos) gilt für Lehrkräfte ebenso die Meinungsfreiheit – auch wenn sie durch das Beamtengesetz eingeschränkt ist. Lehrkräfte dürfen keine menschenverachtenden und verfassungsfeindliche Positionen vertreten oder demokratische Institutionen verunglimpfen. Lehrer*innen dürfen im Übrigen auch Mitglied einer Partei sein, solange diese nicht als verfassungswidrig eingestuft ist.

Empfehlenswerte Links:

Mein Post dazu zum Teilen auf Instagram
Deutsches Institut für Menschenrechte – Das Neutralitätsgebot in der Bildung
Bundeszentrale für politische Bildung – Wie politisch dürfen Lehrkräfte sein?
Bundeszentrale für politische Bildung – Was man sagen darf: Mythos Neutralität in Schule und Unterricht
GEW – Lehrkräfte müsse nicht neutral sein. Debatte um „Neutralität“ im Klassenzimmer

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