20.05.25 –
Die Bayerische Staatsregierung hat am 13. Mai 2025 angekündigt, Städten und Gemeinden künftig zu verbieten, eine kommunale Verpackungssteuer zu erheben. Dieses Verbot soll gesetzlich im Kommunalabgabengesetz (KAG) verankert werden. Damit ignoriert die Staatsregierung nicht nur das klare Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024, das solche örtlichen Verbrauchssteuern ausdrücklich für zulässig erklärt hat – sie sendet auch ein fatales Signal an die Städte und Gemeinden im Freistaat, die Anreize zur Müllvermeidung setzen wollen.
Ein weiterer Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung
Die Entscheidung reiht sich ein in eine ganze Reihe kommunalunfreundlicher Maßnahmen: Schon die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und das Verbot der kommunalen Übernachtungssteuer haben die Finanzhoheit der Kommunen eingeschränkt. Jetzt folgt der nächste Eingriff – diesmal gegen ein Instrument, das nicht nur Einnahmen generieren, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Müllvermeidung leisten kann. Darum wurde auch bei uns in Erlangen die Einführung einer Verpackungssteuer zuletzt intensiv diskutiert.
Für mich ist das ein weiteres Beispiel für die „Verbotspartei CSU“: Das angekündigte Verpackungssteuer-Verbot ist ein übergriffiger und unnötiger Vorstoß der Staatsregierung. Der Innenminister erweist auch seiner Heimatstadt Erlangen einen Bärendienst, wenn er die Kosten insbesondere der innenstädtischen Straßenreinigung nicht den Verursacher*innen, sondern den Anwohner*innen aufbrummt.
Verursacherprinzip statt Freibrief für Einwegmüll
Die Verpackungssteuer ist ein Lenkungsinstrument, denn das Ziel der Steuer ist, dass man Müll vermeidet und dass tatsächlich diejenigen die Müllkosten zahlen, die den Müll verursachen. Also nicht die Anwohner*innen, die zufällig in der Innenstadt wohnen und dann höhere Kosten haben, weil da die öffentlichen Mülleimer überquellen. Wer Mehrweg nutzt, zahlt nichts.
Kommunen wissen selbst, was vor Ort sinnvoll ist
Viele Kommunen – nicht nur Erlangen – orientieren sich am Vorbild Tübingen, wo eine solche Steuer bereits erfolgreich eingeführt wurde. Kommunen kennen die Situation vor Ort am besten. Sie wissen, wo Müll ein Problem ist, und sie können abwägen, welche Maßnahmen sinnvoll und verhältnismäßig sind. Die Staatsregierung sollte dieses Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung endlich ernst nehmen – statt mit pauschalen Verboten zu agieren.
Vertrauen in die kommunale Entscheidungskompetenz – Nachhaltigkeit ermöglichen
Die Möglichkeit, neue Steuerarten einzuführen, gehört zur verfassungsrechtlich garantierten Finanzhoheit der Kommunen. Wer diese beschneidet, schwächt nicht nur die kommunale Selbstverwaltung, sondern verhindert auch Lösungen für drängende Probleme.
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