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16.12.2022 –
Die Landes- und Regionalplanung in Bayern ist dafür verantwortlich gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und natürliche Lebensgrundlagen zu sichern. Ihr Aufgabenspektrum ist daher äußerst vielfältig. So ist die Landesplanung etwa für die Aufstellung und Umsetzung des Landesentwicklungsprogramms (LEP), Stellungnahmen zu Blauleitplanungen, die Durchführung von Raumordnungsverfahren und für vieles mehr zuständig. Zentrale Aufgabe der Regionalplanung ist die Fortschreibung der Regionalpläne. Ich habe bei der Staatsregierung nachgefragt, wie die Landes- und Regionalplanung in Bayern personell ausgestattet ist und wie der Stand der Fortschreibungen der Regionalpläne ist.
Die Herausforderungen unserer Zeit, wie der demografische Wandel, der Klimawandel, die Mobilitäts- oder die Energiewende, erfordern eine leistungsfähige Landes- und Regionalplanung. Die Antwort auf meine Anfragezeigt, dass das Personal in diesem Bereich beim Ministerium und bei den Regierungen in den letzten 20 Jahren jedoch stark reduziert worden ist. Während es 2003 noch 153 Vollzeitstellen in diesem Bereich gab, waren es 2022 nur noch 112 – jede vierte Stelle wurde also gestrichen.
Im Rahmen der Teilfortschreibung des LEPs kommen weitere Aufgaben auf die Regionalplanung zu. So müssen beispielsweise neue Vorranggebiete für die Landwirtschaft und für den Klimaschutz ausgewiesen werden. Innerhalb von 3 Jahren müssen die Regionalpläne dann an die neuen Verordnungen angepasst werden. Doch schon heute zeigt sich, dass die Regionalplanung ihren Aufgaben nicht hinterherkommt.
Wichtige Kapitel sind in vielen Regionalplänen veraltet. So ist beispielsweise das Kapitel Siedlungsstruktur der Region Westmittelfranken auf einen Stand von 1987. Auch die Festsetzungen im Bereich Verkehr sind in den meisten Regionen mehr als 10 Jahre alt. Die Antwort der Staatsregierung zeigt, dass seit Inkrafttreten des LEPs 2013 die Regionalpläne schwerpunktmäßig im Bereich Erneuerbare Energien und Bodenschätze fortgeschrieben wurden und redaktionelle Anpassungen stattgefunden haben. Nur 3 der 18 Planungsregionen haben seit 2013 hingegen das Kapitel zum Verkehr überarbeitet.
Wir fordern daher eine bessere personelle Ausstattung der Landes- und Regionalplanung sowie eine Professionalisierung der Regionalplanung. Wir wollen die personelle und finanzielle Ausstattung der Regionalplanung auf ein den raumplanerischen Anforderungen unserer Zeit angemessenes Niveau anheben. Dazu zählt für uns auch, die Regionalen Planungsverbände mit Fachkräften auszustatten, um insbesondere den Kommunen bei planerischen Fragen mit kompetenter Fachberatung zur Seite zu stehen.
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