Betonflut eindämmen? Nicht mit CSU und Freien Wählern

Antrag

Der nach wie vor viel zu hohe Flächenverbrauch ist eines der größten umweltpolitischen Probleme unserer Zeit. Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislatur haben wir deshalb einen Gesetzentwurf zur Begrenzung des Flächenverbrauchs vorgelegt. Damit zeigen wir den rechtlichen Weg auf, wie der Flächenverbrauch nachhaltig verringert und Bayerns Gesicht mit seiner gewachsenen Kulturlandschaft und seinen landwirtschaftlichen Flächen geschützt und erhalten werden kann.

Tag für Tag gehen in Bayern über 10 Hektar Wälder, Wiesen und Felder unwiederbringlich verloren – eine Fläche so groß wie 15 Fußballfelder. Fruchtbare Böden werden überbaut, gleichzeitig veröden Ortskerne wegen immer mehr Gewerbeansiedlungen und Einfamilienhausgebieten auf der grünen Wiese. Doch auf Umgehungsstraßen wachsen keine Kartoffeln, ein Spaziergang durch Gewerbegebiete ist nicht erholsam und auf asphaltierten Parkplätzen blüht keine Bienenwiese.

Der nach wie vor viel zu hohe Flächenverbrauch ist eines der größten umweltpolitischen Probleme unserer Zeit. Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislatur haben wir deshalb einen Gesetzentwurf zur Begrenzung des Flächenverbrauchs vorgelegt. Damit zeigen wir den rechtlichen Weg auf, wie der Flächenverbrauch nachhaltig verringert und Bayerns Gesicht mit seiner gewachsenen Kulturlandschaft und seinen landwirtschaftlichen Flächen geschützt und erhalten werden kann.

In den vergangenen zehn Jahren ist der Flächenverbrauch so gut wie nicht zurückgegangen. Obwohl die Zahlen mehr als deutlich belegen, dass der auf Freiwilligkeit beruhende Ansatz der Staatsregierung gescheitert ist, haben CSU und Freie Wähler unseren Gesetzentwurf am 19.07.2023 in der Plenarsitzung des Landtags abgelehnt. Unser Gesetzentwurf sieht vor, ein gestuftes 5-Ha-Ziel im bayerischen Landesplanungsgesetz zu verankern. Damit stellen wir sicher, dass der Flächenverbrauch in Bayern schrittweise bis zum Jahr 2028 auf höchstens fünf Hektar am Tag begrenzt wird. Nach Abzug einer Reserve für Härtefälle und für übergeordnete Vorhaben soll das verbleibende, von diesem Gesetz festgelegte Flächenbudget auf die Gemeinden des Freistaates Bayern verteilt werden. Die konkrete Zuweisung an die Gemeinden wird über ein Ziel der Raumordnung im Landesentwicklungsprogramm (LEP) aufgenommen.

Um die Budgets möglichst gerecht zu verteilen und Entwicklungschancen zu berücksichtigen, wird ein degressives Bevölkerungsmodell als Verteilungsschlüssel genutzt. Das bedeutet, dass einwohnerschwächere Gemeinden ein größeres Flächenbudget pro Kopf erhalten (qm pro Einwohner und Jahr) als einwohnerstärkere. So reduzieren wir den Konkurrenzkampf zwischen den Kommunen und sorgen dafür, dass kleinere Kommunen sich gleichermaßen entwickeln können. Damit stärken wir insbesondere den ländlichen Raum.

Gemeinsam mit vielen Bündnispartnern haben wir bereits im Jahr 2018 das Volksbegehren „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt“ zur Begrenzung des Flächenverbrauchs auf den Weg gebracht. Unser Volksbegehren wurde damals aus formalen Gründen vom bayerischen Verfassungsgerichtshof gestoppt, aber das Instrument einer Flächenverbrauchs-Obergrenze wurde als solches nicht beanstandet. Wir haben jetzt bereits zum zweiten Mal in dieser Legislatur einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Der aktualisierte Gesetzentwurf geht zurück auf eine von der Grünen-Landtagsfraktion in Auftrag gegebene rechtliche Ausarbeitung von Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Jurist, Soziologe, Philosoph und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin. Der von Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß aus Leipzig erarbeitete Gesetzentwurf baut auf einen bereits 2019 von der Grünen-Landtagsfraktion vorgelegten Gesetzentwurf auf und fügt diesen unter Berücksichtigung der gerichtlichen Vorgaben in die Instrumente des bestehenden Planungsrechts ein.

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Anträge und Anfragen | Landesentwicklung