Gründung eines Instituts für raumbezogene Forschung

Antrag

Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es von zentraler Bedeutung, dass alle Menschen eine faire Chance auf Teilhabe an der Gesellschaft haben. Die Forschung in diesem Bereich ist jedoch laut dem Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ lückenhaft.

„Gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern, in Stadt und Land“ sind als Staatsziel in der Bayerischen Verfassung verankert. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es von zentraler Bedeutung, dass alle Menschen eine faire Chance auf Teilhabe an der Gesellschaft haben. 

Die Forschung in diesem Bereich ist jedoch laut dem Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ lückenhaft. Sie empfiehlt daher den Aufbau eines Monitoringsystem und den Ausbau der Forschungskapazitäten. Die Akademie für Raumentwicklung in der Leibnitz-Gemeinschaft schlägt dafür ein Institut für raumbezogene Forschung vor.

Wir fordern für den Haushalt 2023 250 Tsd. Euro als Gründungszuschuss für ein solches Institut. Aufgabe des Instituts sind einerseits das Erstellen von Konzepten und Handlungsvorschlägen in den Bereichen Raumordnung, Landes-, Regional- und Stadtplanung, Städtebau und Ländliche Entwicklung. Weitere wichtige Aufgaben bestehen in der Entwicklung eines aussagekräftigen Monitoringsystems für eine nachhaltige und sozial gerechte Entwicklung in Bayern sowie in der Bereitstellung und, wo nötig, Erhebung von raumrelevanten Informationen.

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Anträge und Anfragen | Landesentwicklung