Menü
Nachdem in Lonnerstadt neue Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb eines Windvorranggebietes zunächst nicht genehmigt wurden, verkündete der Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Hubert Aiwanger eine Lösung gefunden zu haben und rechtliche Gründe beseitigt zu haben.
Ich habe nachgefragt, welche Regelungen auf Bundesebene nach Auffassung der Staatsregierung dem Bau von Freiflächen-PV-Anlagen entgegenstanden, wenn die vorrangige Nutzung des Gebietes sichergestellt ist. Die Antwortzeigt klar, dass es keine bundesrechtlichen Regelungen gab und gibt, die Photovoltaik-Anlagen in Windvorranggebieten ausschließen. Die Staatsregierung fürchtete lediglich, dass die Flächen nicht vollumfänglich anerkannt werden und Bayern damit seinen Flächenbeitragswert für die Windenergie an Land (nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz) nicht erfüllt. Entscheidend ist eine gute Planung, die die vorrangige Nutzung sicherstellt.
Kategorie
Die bayerische Staatsregierung führte zum Schuljahr 2023/24 eine Regionalprämie von 3000 Euro ein,…
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]
Deutschland hat eine der erfolgreichsten Start-up-Szenen. Im internationalen Vergleich liegen wir mit 31 milliardenschweren Start-ups – [...]