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Im Juni 2023 hat die Ampel-Regierung in Berlin die längst überfällige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht hat. Darin wurden neben dem bisher schon verankerten Ziel der „Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs“ die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt. Somit wurde ein großer Schritt für mehr kommunale Spielräume gegangen. Wie von den vielen Kommunen der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ gefordert, sollten nun die Behörden vor Ort mit der entsprechenden Ortskenntnis deutlich mehr Flexibilität beim Bewohnerparken, bei Tempo-30-Regelungen und anderem mehr erhalten.
Die bayerische Staatsregierung hat im Bundesrat jedoch gegen diese Änderungen gestimmt und so die Spielräume für Kommunen blockiert. Besonders schmerzlich ist dies in Hinblick auf die Verkehrssicherheit: Studien belegen, dass Tempo 30 innerorts zu einer Erhöhung der Sicherheit beiträgt und die Zahl der Verkehrsunfälle insgesamt senkt, besonders aber die Zahl der schweren Verkehrsunfälle. Auch eine Reduktion von Luftschadstoffen und Lärmbelästigung konnte nachgewiesen werden. (siehe z.B. die Überblicks-Studie des Umweltbundesamt von Nov. 2022)
In der Erklärung, die ich hierzu von der Staatsregierung gefordert habe, begründet Staatsminister Herrmann die Ablehnung mit dem unbestimmten Rechtsbegriff, der dem Gesetz zugrunde liege. Herrmann sieht hier einen Zielkonflikt zwischen den neu aufzunehmenden Zielen des Klima- und Umweltschutzes einerseits und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs andererseits. Diese Bedenken kann ich einfach nicht nachvollziehen, denn wissenschaftlich belegt ist, dass beide Ziele mit denselben Maßnahmen – beispielsweise mit der Ausweitung von Tempo 30 innerorts – erreicht werden können. Hier muss es endlich ein Umdenken in der Staatsregierung geben!
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