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Beteiligung der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibung des LEP

27.01.2022 –

Das Landesentwicklungsprogramm ist das wichtigste Instrument zur Steuerung der räumlichen Ordnung und Entwicklung Bayerns. Anhand von Zielen und Grundsätzen werden Leitplanken für die Siedlungs- und Freiraumstruktur sowie für die Sicherstellung Infrastrukturtrassen und -standorten definiert. Mithilfe des LEPs soll zudem die Daseinsvorsorge aller Menschen in Bayern gesichert werden.

In den letzten Jahren hat das Landesentwicklungsprogramm jedoch seine steuernde Wirkung verloren. Inzwischen besteht es fast ausschließlich aus unverbindlichen Grundsätzen. Der Entwurf zur Teilfortschreibung des LEPs bringt hier kaum Verbesserungen. Zu diesem Entwurf läuft aktuell das Beteiligungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit. Bis zum 1. April 2022 kann jede/jeder eine schriftliche Äußerung beim Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einreichen. Auch vielen Gemeinden, aber auch einige Landkreise, nutzen ihre Möglichkeit eine Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung abzugeben. Zudem müssen die kommunalen Spitzenverbände in das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes einbezogen werden. Wie die Spitzenverbände wiederum ihre Gliederungen beteiligen, ist nicht festgelegt. So bittet beispielsweise der Bayerische Städtetag um eine Stellungnahme bis möglichst den 18. Februar. Erst nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der anschließenden Überarbeitung des Entwurfs sowie gegebenenfalls eines erneuten Beteiligungsverfahrens, wird der Entwurf im Landtag debattiert.

Der Entwurf zur aktuellen Teilfortschreibung des LEPs wird den ökologischen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit nicht gerecht. Im Grunde ist der erste Fehler, den auch die einschlägige Fachwelt kritisiert, dass es „nur“ eine Teilfortschreibung ist. Der notwendige große Wurf für Klimaschutz und um auch andere Bereiche auf die Höhe unserer Zeit zu bringen, wird es damit nicht. Grundsätzlich läuft der vorliegende Entwurf Gefahr zwar mehr Grundsätze im LEP zu schaffen, die sich teils auch sinnvoll lesen, aber da kaum mit Zielen gearbeitet wird, bleibt es doch meistens wachsweich. Ziele sind verbindlich. Grundsätze stehen am Ende alle gleichrangig gegeneinander. So enthält der Entwurf beispielsweise kein verbindliches Ziel, den Flächenverbrauch auf 5 Hektar pro Tag zu reduzieren. Auch wenn drei Ausnahmen vom Anbindegebot zurückgenommen wurden, wird das in den nächsten Jahren erstmal kaum spürbar sein. Projekte mit einem Aufstellungsbeschluss sind bis 2028 von der Regelung ausgenommen. Auch das Prinzip der Verkehrsvermeidung spielt keine Rolle im Entwurf der Teilfortschreibung. Stattdessen setzt die Staatsregierung auf „neue Formen der Mobilität“. Die Begründung deutet dabei jedoch mehr auf Flugtaxis als auf tatsächlich nachhaltige Mobilität hin. Auch die dritte Startbahn am Flughafen München wurde nicht gestrichen. Beim Kapitel Energie sieht es nicht besser aus – verlässliche Flächenkontingente für die Windkraft und Sonnenenergie sucht man vergeblich. Wichtige Kapitel für die nachhaltige und gerechte Entwicklung Bayerns, wie das Zentrale-Orte-System, wurden gar nicht erst fortgeschrieben.

Von punktuellen Verbesserungen abgesehen, die sich teils auch als Feigenblätter entpuppen könnten, bringt uns der Entwurf in dieser Form nicht wirklich weiter. Wenn ihr zu dem Entwurf der Staatsregierung Fragen habt, einen Austausch oder Tipps zur Kommentierung wünscht meldet euch gerne bei mir!

Kategorie

Landesentwicklung