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Evaluierung des Anbindegebots und die landesplanerischen Konsequenzen

Schriftliche Anfrage

07.08.2020 –

Bis 2017 mussten mit dem Anbindegebot Gewerbegebiete in direkter Nähe zu bestehenden Siedlungen errichtet werden. Seit den Lockerungen der schwarz-orangenen Regierung genügen nun unter anderem topographische Hindernisse und Autobahnabfahrten, um in nicht angebundener Lage bauen zu können. Das befeuert die Errichtung von Einkaufsparks oder Versandunternehmen auf der grünen Wiese.

Ich wollte wissen, welche konkreten Projekte mit den neuen Lockerungen umgesetzt wurden und habe mit einer schriftlichen Anfrage nachgefragt. Das Ergebnis: Trotz Evaluierung des Anbindegebots liegen der Staatsregierung keine Informationen vor, welche Bauvorhaben tatsächlich über die neuen Ausnahmen abgewickelt wurden. Zu Bauleitplänen, die in nicht angebundener Lage durch die Ausnahme der topographischen Bedingungen positiv beurteilt wurden, kann die Staatsregierung keine konkreten Projekte nennen. Es gäbe eine „Vielzahl verschiedener topographischer Gründe“, was den Spielraum für Bauprojekte in der Peripherie massiv vergrößert. Hier entstehen Schlupflöcher, die das Anbindegebot untergraben!

Die Antwort auf meine Anfrage zeigt auf, dass die neuen Ausnahmen des Anbindegebots bei Weitem nicht aufschlussreich evaluiert sind. Es werden hier Ausnahmen durchgewunken, ohne den vollen Einblick zu haben. Ich begrüße es, dass das Kabinett bereits beschlossen hat die Lockerungen des Anbindegebots rückgängig zu machen. Auf meine Frage hin, ob die Anzahl der Ausnahmen in der anstehenden Teilfortschreibung im Landesentwicklungsprogramm verändert werden soll, bekomme ich jedoch keine eindeutige Antwort. Hier erwarte ich eine klare Positionierung zur Rücknahme der Lockerungen und Stärkung des Anbindegebots seitens der Staatsregierung.

Kategorie

Anträge und Anfragen | Landesentwicklung