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15.04.2021 –
Der Abbau von Sand und Kies im Außenbereich ist in Bayern privilegiert und nur sehr wenigen Beschränkungen ausgesetzt. Dies hat in den vergangenen Jahren an vielen Orten in Bayern dazu geführt, dass der Abbau von Kies stark vorangetrieben wurde und Kiesgruben relativ ungeordnet an vielen Stellen entstanden sind. Der Rohstoffabbau muss räumlich besser gesteuert werden.
Rohstoffgewinnung aus oberflächennahen Lagerstätten, wie bei Sand und Kies, greift stark in das Landschaftsgefüge ein. Das Landschaftsbild verändert sich, Anwohnerinnen bzw. Anwohner werden durch Lärm, Staub oder stärkeres Verkehrsaufkommen beeinträchtigt, was regelmäßig zu Konflikten führt. Auch Beeinträchtigungen von Ökosystemleistungen und dem Grundwasser sind durch den Abbau von Kies und Sand möglich. Nicht immer können die Veränderungen in der Natur dann wieder rückgängig gemacht werden
Aus dem Werkzeugkasten des Bundes – Vorrang-, Vorbehalts-, Eignungs- und Ausschlussgebiete – wendet Bayern nur die beiden erstgenannten Instrumente an, welche der Sicherung des Rohstoffabbaus dienen. Die Ausweisung dieser Gebiete hat jedoch keine ausreichende steuernde Wirkung, da der Abbau aufgrund der Privilegierung gleichermaßen auch außerhalb der Gebiete genehmigt wird.
Wir fordern Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung zu etablieren, um den Abbau von Sand und Kies zu lenken. Bei Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung ist die innerhalb eines bestimmten Gebietes mit Vorrang ausgestattete Nutzung oder Funktion außerhalb dieses Gebiets ausgeschlossen.
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