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15.01.2021 –
Eine gesicherte Rohstoffversorgung ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Wirtschaft. Zugleich stellen sowohl der Verbrauch als auch die Gewinnung unserer Rohstoffe auch immer eine Belastung dar. Da Kiesgruben jedoch privilegierte Vorhaben sind, können sie im Außenbereich fast überall entstehen. Durch die Veränderung des Landschaftsbildes und potenzielle negative Auswirkungen auf die Natur und die ansässige Bevölkerung sind Kiesgruben regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Interessengruppen. Ich habe die Staatsregierung zum Kiesabbau und Kiesbedarf in Bayern gefragt. Wie viel Kies wird abgebbaut? Welche Vorgaben bestehen bei Kiesabbauvorhaben, um die Lärmbelastung der ansässigen Bevölkerung zu begrenzen?
Die Antwort zeigt, dass die Staatsregierung überhaupt nicht darüber Bescheid weiß, wie viel Kies und auf welchen Flächen Kies in Bayern abgebaut wird. Somit bleibt etwa auch unklar, wie viel Kies außerhalb von Vorranggebieten abgebaut wird. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Nassabbau von Kies als Ausbaumaßnahme ist nur dann erforderlich, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Auch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung braucht es für den Kiesabbau nicht. Unter diesen Voraussetzungen ist es doch kein Wunder, dass regelmäßig Konflikte zwischen Interessensgruppen entflammen.
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