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Rolle und Aktivitäten der BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH

Schriftliche Anfrage

06.04.2020 –

Was genau macht eigentlich die BayernGrund? Diese Frage ist mir bei etlichen Terminen zum Flächenverbrauch begegnet. Oft verbanden Engagierte vor Ort mit der BayernGrund überdimensionierte, flächenraubende Gewerbe- und Wohnbauprojekte. Daher habe ich mit meinen Fraktionskolleg*innen Jürgen Mistol und Ursula Sowa eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Mein Fazit zu der Ausgangsfrage: In erster Linie sind die Gründe für verschwenderischen Umgang mit Flächen nicht bei der BayernGrund sondern bei politisch Verantwortlichen in der Kommune zu suchen. Ich hoffe, mit der Kommunalwahl 2020 haben sich die Mehrheitsverhältnisse hier etwas verschoben, sodass Siedlungsentwicklung mit Weitblick und der Schutz der Natur und Kulturlandschaft ein größeres Gewicht bekommen.

Die Antwort der Staatsregierung auf unsere Anfrage zeigt auch, dass die BayernGrund als Dienstleisterin für kommunale Hoch- und Tiefbaumaßnahmen vor allem Projekte in Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern betreut. Das verdeutlicht, dass kleine Gemeinden naturgemäß oftmals nicht über ausreichend Ressourcen verfügen, um Projekte im Alleingang umzusetzen. Mit dem neuen „Baumodell“ wird eine Lösung für die Umsetzung kommunaler Bauvorhaben (u.a. Abwasseranlagen, Kindergarten, Schule, Wohnungsbau) angeboten. Dabei übernimmt die Bayerngrund als „Bauamt auf Zeit“ sowohl die bauliche Umsetzung des Bauvorhabens als auch die finanzwirtschaftliche Abwicklung.

Das Baumodell ist eine vielversprechende Option, den kommunalen Wohnungsbau voranzubringen, denn Bedarf an mehrgeschossigen Mietwohnungsbau gibt es überall im Freistaat. Gerade im Hinblick auf das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm der Staatsregierung (KommWFP) wäre das Baumodell vor allem für jene Kommunen interessant, die nicht über die notwendigen Ressourcen verfügen, um ein Wohnungsbauprojekt umzusetzen. Zumal die Fördervoraussetzungen des KommWFP verlangen, dass Gemeinden Eigentümer der geförderten Wohngebäude bleiben müssen, zur Umsetzung der Maßnahmen aber Dritte beauftragen dürfen.

Aus der Anfrage geht ebenfalls hervor, dass die Einbindung des KommWFP in das Baumodell haushaltsrechtlich aufwendig, aber darstellbar ist. Durch eine Klar- oder Hilfestellung der Staatsregierung in dieser haushaltsrechtlichen Frage könnte ein möglicher Hemmschuh für Kommunen ausgeräumt werden.

Auch im Hinblick auf die von uns Grünen so dringend geforderte sparsamen Flächeninanspruchnahme bietet die BayernGrund Dienstleistungen für Kommunen sowohl als Sanierungsbetreuerin als auch als treuhänderischer Sanierungs- und Entwicklungsträgerin sowie zur Revitalisierung innerörtlicher Bausubstanz an.

Natürlich ist die Beteiligung der BayernGrund allein wie gesagt kein Gütesiegel und ersetzt nachhaltige Planungen vor Ort nicht. Denn die Gemeinde hat stets das letzte Wort, was von der BayernGrund schließlich umgesetzt werden soll. Vor allem hier sind im Vorfeld unsere grünen Rät*innen gefragt, wenn es um sorgsame Flächeninanspruchnahme und die vorrangige Innenentwicklung bei der Projektplanung geht.

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Anträge und Anfragen | Landesentwicklung