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12.07.2019 –
Täglich verschwindet ein Stück Bayerns unter Beton und Asphalt. 2017 lag der bayernweite Flächenverbrauch bei rund zwölf Hektar pro Tag. Das entspricht beinahe der Gesamten Stadtfläche – inklusive Wälder, Wiesen und Äcker – Herzogenaurach. Die Auswirkungen des ausufernden Flächenverbrauchs sind massiv: Fruchtbare Böden gehen verloren, Kulturlandschaft und Naturräume werden zerschnitten, Dörfer und Städte zersiedeln, die Artenvielfalt geht zurück. Daneben hat die Betonflut auch gravierende ökonomische und soziale Folgen. Ortsränder fransen aus, Ortskerne veröden durch die Verlagerung von Gewerbe auf die grüne Wiese, wohnortnahe oder gar fußläufige Versorgung mit dem täglichen Bedarf wird schwieriger, was zu mehr Verkehr und weniger Lebensqualität führt.
Kurzum: Der Flächenfraß bedroht unser Bayern, wie wir es kennen und lieben. Jetzt gilt es sorgsam mit unseren natürlichen Ressourcen und vor allem der Lebensgrundlage Boden umzugehen.
Bereits das gestoppte Volksbegehren „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt“ erhielt großen Zuspruch. Wir, die Grünen im Bayerischen Landtag, zeigen nun mit unserem Gesetzentwurf zum Flächensparen einen Weg auf, mit dem wir den Flächenfraß bis 2026 auf 5 Hektar pro Tag reduzieren.
Damit Kommunen und Planer*innen sich langfristig darauf einstellen können wollen wir den Flächenverbrauch in mehreren Etappen absenken. Wir beginnen mit bayernweit zehn Hektar pro Tag als Höchstgrenze im Jahr 2021. Jahr für Jahr senken wir die Höchstgrenze, bis wir im Jahr 2026 bei fünf Hektar pro Tag angelangen. Für die Zeit nach 2026 sind die Budgets neu auszuhandeln, wir wollen Entwicklungen nicht vorgreifen, die sich bis dahin ergeben könnten. Das Gesetz legt dazu lediglich fest, dass der Flächenverbrauch bayernweit fünf Hektar pro Tag nicht überschreiten darf. Unabhängig von unserem Gesetzesentwurf orientieren wir uns langfristig am Ziel der Bundesregierung, die das Ziel „Netto-Null“ bis 2050 ausgegeben hat.
Auf Landesebene können wir nur den Flächenverbrauch eindämmen, der durch kommunale Bauleitplanung entsteht. Auf überörtliche Planung wie zum Beispiel Planfeststellungsbeschlüsse oder Privilegierte Bauvorhaben nach §35 Baugesetzbuch haben wir keinen Einfluss. Hier sehen wir den Bundesgesetzgeber in der Pflicht einen Beitrag zum bundesweiten Flächensparziel zu leisten und bestehende Regelungen wo nötig anzupassen. In unserem Gesetz berücksichtigen wir dies durch den Abzug einer Reserve für überörtliche Planung, die sich an deren Bedarf der vergangenen Jahre orientiert. Unter diese Reserve würde etwa der Zulauf für den Brenner-Basis-Tunnel, landwirtschaftliche Betriebe im Außenbereich aber auch der Ausbau von Bundes- und Staatsstraßen fallen. All diese Bauprojekte belasten nicht das kommunale Budget.
Ebenfalls vorab abgezogen wird ein Kontingent für Härtefälle. Dieses Kontingent dient dazu überregional bedeutsame Projekte zu verwirklichen oder aber Kommunen in Notlagen zu helfen. Ein Beispiel für ein überregional bedeutsames wäre etwa der Neubau des „Galileo“-Forschungszentrums in Garching oder aber Neuplanungen für Landesbehörden oder Schulzentren.
Grundlage für die Zuteilung bildet die Einwohner*innenzahl. Laut Umweltbundesamt würde die Berücksichtigung weiterer Faktoren wie etwa Zentralörtlichkeit, Flächenverfügbarkeit oder Wirtschaftskraft sich gegenüber dem Bevölkerungsmodell entweder egalisieren oder gar Nachteile haben. Noch dazu wählen wir mit der Einwohner*innenzahl eine transparente, anerkannte und verfügbare statistische Größe. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verteilung auf Basis der Bevölkerungszahlen degressiv erfolgt hat. Damit stärken wir kleinere Gemeinden, da sie mehr Fläche pro Jahr und Einwohner*in erhalten als größeren Kommunen. Über den konkreten Zuteilungsfaktor entscheidet der Gesetzgeber alle drei Jahre neu. Damit kann auf aktuelle Entwicklungen reagiert und bei unerwünschten Entwicklungen nachgesteuert werden. Dazu ermittelt die oberste Landesplanungsbehörde den Zuteilungsschlüssel und konsultiert Kommunen und die Öffentlichkeit. All das selbstverständlich im Rahmen der verfügbaren Höchstbudgets. Orientierung für eine erste konkrete Ausgestaltung bietet die dargestellte Berechnung des Umweltpolitikers Josef Göppel in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundeamt. Dessen Zuteilungsschüssel wurde dadurch ermittelt, dass der tatsächliche Flächenverbrauch der Kommunen verschiedener Größen in etwa halbiert wurde.
Zuletzt gewährt unser Gesetzentwurf Kommunen ein Höchstmaß an Flexibilität, während es gleichzeitig den Flächenverbrauch wirksam begrenzt. Kommunen können die ihnen zugeteilten Budgets ansparen. Sie können durch die Rücknahme bestehender Bebauungspläne und entsprechender Entsiegelung ihr eigenes Budget selbst vergrößern. Sie können in Absprache mit anderen Kommunen Budgets gegenseitig übertragen. Und sie können – wie bereits geschildert – bei der Staatsregierung Härtefälle geltend machen.
Nachdem sich eine Mehrheit des Landtags dafür ausspricht den Flächenverbrauch begrenzen zu wollen, bin ich gespannt wie die parlamentarische Beratung verläuft. Bisher ist unser Gesetzentwurf die einzig vorliegende Initiative, die gleichzeitig den Flächenverbrauch effektiv senkt und den Kommunen im Rahmen dessen größtmögliche Freiheiten erhält.
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