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12.05.2020 –
Trotz aller Beteuerungen seitens der Staatsregierung erreichen die Soforthilfen zur Existenzsicherung in der Corona-Pandemie bei weitem nicht alle Menschen. Solo-Selbständige, Klein- und Kleinstunternehmer*innen fallen hier durch jedes Raster. Im Bereich Tourismus fürchten Freiberuflerinnen und Freiberufler, Solo-Selbständige wie beispielsweise Berg- und Skiführer*innen, Natur- und Gästeführer*innen, Erlebnispädagog*innen oder eigenständige Reisevermittler*innen um ihre Existenz. Viele dieser Menschen arbeiteten bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie unter prekären Bedingungen, hatten wenig Möglichkeiten, Rücklagen zu bilden. Dieses strukturelle Problem wird durch die akuten Einnahmeausfälle noch deutlicher. Aufgrund der andauernden Veranstaltungsverbote und der Reisebeschränkungen ist zudem davon auszugehen, dass gerade diese Berufsgruppen noch besonders lange unter den Auswirkungen von COVID-19 leiden werden.
Ich fordere daher mit meinen Fraktionskolleg*innen in einem Dringlichkeitsantrag, dass die Staatsregierung es unserem Nachbarbundesland Baden-Württemberg gleichtut und ein Soforthilfeprogramm auflegt, das die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen und Kleinst- und Kleinunternehmer*innen berücksichtigt und deren Existenz sichert. Wir fordern neben einem einmaligen Zuschuss, dass auch Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat, dem Existenzminimum in Deutschland, geltend gemacht werden können.
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