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23.01.2020 –
In meiner schriftlichen Anfrage zum Seilbahnförderprogramm des Freistaates habe ich unter anderem abgefragt, welche bayerischen Skigebiete Unterstützung bekommen haben oder voraussichtlich bekommen werden. Bei der erhaltenen Liste des Gebiets kam die Frage auf, inwiefern all diese Gebiete als „kleine Skigebiete“ im Rahmen der Förderrichtlinie bezeichnet werden können.
Wie ihr in der Antwort nachlesen könnt, beruft sich das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie auf die nicht näher definierte Rechengröße „Hotelzimmerkapazität“. Zudem habe ich mich nach der Haltung zu Kapazitätsausweitungen von Seilbahnen erkundigt, die das Wirtschaftsministerium befürwortet. Zu meiner dritten Teilfrage bezüglich eines regionalen seilbahntouristischen Konzepts als Teil der Förderbedingungen ist die Antwort eher ausweichend.
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