27.10.2020 –
Soloselbstständige gehören zu den großen Verlierer*innen in der Coronakrise. Viele von ihnen haben über Monate große Verluste erlitten oder konnten ihren Beruf gar nicht mehr ausüben. Die nun wieder verschärften Regeln zur Pandemie-Eindämmung entziehen erneut vielen Soloselbstständigen ihre Einnahme- und damit Lebensgrundlage.
Die Überbrückungshilfe des Bundes darf nur für Betriebsausgaben, also Sach- und Finanzkosten, nicht aber für den Lebensunterhalt verwendet werden. Soloselbstständigen bleiben damit nur Ersparnisse – häufig ihre Altersvorsorge – oder die Grundsicherung. Wir Grüne haben bereits mehrfach gefordert, dass auch Soloselbstständige in den Hilfsprogrammen berücksichtigt werden und die Möglichkeit bekommen, einen fiktiven Unternehmer*innenlohn geltend machen zu können.
Die Staatsregierung hat jetzt endlich erkannt, dass die Grundsicherung kein geeignetes Instrument ist, um die ausgefallenen Einnahmen infolge eines faktischen Berufsverbots auszugleichen und daher beschlossen, zumindest im Kulturbereich dem Vorbild Baden-Württembergs zu folgen und die Überbrückungshilfen des Bundes mit Landesmitteln aufzustocken. Soloselbstständige Künstler*innen bekommen nun endlich die Möglichkeit, einen fiktiven Unternehmer*innenlohn in Höhe von 1.180 Euro geltend zu machen.
Diese Unterstützung müssen auch die Soloselbstständigen und kleinen Personengesellschaften aus anderen Wirtschaftsbereichen bekommen. Denn auch im Tourismussektor, im Sport oder im pädagogischen Bereich hat die Pandemie zahlreichen Einzelunternehmer*innen jegliche Betriebsgrundlage entzogen. Ihnen muss der Freistaat dieselbe Unterstützung zukommen lassen wie den Künstler*innen.
Wir haben als grüne Fraktion daher einen Dringlichkeitsantrag gestellt und fordern die Staatsregierung auf, endlich allen Soloselbstständigen gerecht zu werden und das vom Kabinett beschlossene „Soloselbstständigen-Programm für Künstlerinnen und Künstler zum Ersatz des Unternehmerlohns“ auf alle Branchen auszuweiten.
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