22.10.2020 –
Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat die Bayerische Staatsregierung erneut Maßnahmen ergriffen und unter anderem eine Sperrstunde für die Gastronomie eingeführt. Je nach Inzidenzwert ist diese bayerische Sperrstunde früher als die bundesweite. Ich habe die Staatsregierung gefragt, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage diese Entscheidung beruht und wer in die Entscheidungsfindung eingebunden war.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beruft sich in seiner Antwort auf die Auswirkungen von Alkoholkonsum und auf verschiedene Fälle von Infizierten, die sich in gastronomischen Betrieben aufgehalten haben und entsprechend dort Kontaktpersonen hatten. Unklar ist dabei jedoch, wie viele dieser Kontaktpersonen ebenfalls positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Zur Frage, welche weiteren Ministerien, Verbände oder andere gesellschaftliche Akteur*innen in die Entscheidungsfindung eingebunden waren, äußert sich das Ministerium nicht.
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