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05.12.22 –
Anhörung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) auf Initiative der Landtags-Grünen – Expert*innen sprechen am Donnerstag im Wirtschaftsausschuss (9.30 Uhr).
München (05.12.22/jse) Das LEP in seiner jetzigen Form öffne Tür und Tor, um die natürlichen Lebensgrundlagen weiter zu zerstören, warnen die Landtags-Grünen mit Blick auf die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Am Donnerstag, 8. Dezember 2022 (9.30 Uhr), ist hierzu auf Grünen-Initiative eine Anhörung von Sachverständigen im Bayerischen Landtag (Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung, Weiße-Rose-Saal). Die Opposition im Landtag hatte die Anhörung per Minderheitenvotum durchgesetzt.
„Gemeinden, Verbände und weitere Stellen sollen dadurch die Möglichkeit haben, von allen gehört zu werden“, sagt Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender der Landtags-Grünen. „Mein Eindruck ist, dass die Staatsregierung die öffentliche Debatte gezielt klein halten will.“ Denn eines werde immer wieder deutlich: „Wir brauchen einen Neustart in der Landesplanung.“ Dies gelte insbesondere für eines der wichtigsten Ziele des LEP: gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. „Das ist bislang nur ein hohles Versprechen geblieben. Dabei geht es hier um die Zukunft und wichtige Bedürfnisse der Menschen in ganz Bayern, sei es beim Thema Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung, Freizeit oder Gesundheit.“
Neben den sozialen Aufgaben blieben auch die ökologischen Herausforderungen fast flächendeckend auf der Strecke. „Der Flächenverbrauch beispielsweise ist in Bayern weiter auf unakzeptabel hohem Niveau: 2021 waren wir bei 10,3 Hektar – pro Tag! Das ist mehr als doppelt so hoch als von der Staatsregierung selbst ursprünglich angestrebt“, so Ludwig Hartmann. Es müsse doch mittlerweile auch dem Letzten klar sein: „Wir brauchen endlich einen Pflichtwert anstatt eines Richtwerts: maximal fünf Hektar pro Tag. Andernfalls wird das ungebremst so weitergehen – und damit auch das Artensterben.“
Christian Zwanziger, Sprecher für Landesentwicklung der Landtags-Grünen, erklärt: „Die Söder-Regierung vergibt mit der Teilfortschreibung des LEP eine riesige Chance. Der Entwurf klammert wichtige Zukunftsfragen einfach aus. Für den Schutz unserer Lebensgrundlagen und gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern braucht es aber mehr als ein zaghaftes, löchriges Stückwerk.“
Die Söder-Regierung begreife die Landesentwicklung als Sammelsurium unverbindlicher Grundsätze und drücke sich davor öffentliche Konflikte zu lösen, so Christian Zwanziger. „Flächenfraß, der Ausbau der Erneuerbaren Energien oder aber kurze Wege für Schule, Arztbesuch und täglichen Einkauf haben eines gemeinsam: Es braucht hier einen verlässlichen und klaren Rahmen, den das LEP schafft. Damit dämmen wir krasse Fehlentwicklungen ein und stellen gleichzeitig die Weichen für die Zukunft.“
Hintergrundinfos:
Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) gilt als Herzstück der Landesplanung. Es steuert die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Damit trägt es entscheidend dazu bei, ob beispielsweise das Artensterben gestoppt und die schlimmsten Folgen der Klimakrise noch verhindert werden können. Ziel ist es, soziale und wirtschaftliche Ansprüche mit ökologischen Gegebenheiten in Einklang zu bringen und für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen.
Das LEP wird in Teilen fortgeschrieben. Das heißt es werden einzelne Passagen geändert und angepasst. Die aktuelle Teilfortschreibung umfasst folgende Themenschwerpunkte: „Gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“, „Klimawandel“ und „Nachhaltige Mobilität. Die Staatsregierung hatte dazu im Dezember 2021 einen Entwurf vorgelegt. Verbände, Gemeinden etc. reichten dazu mehrere Hundert Stellungnahmen ein. Im August 2022 legte die Staatsregierung einen überarbeiteten Entwurf vor, dem ein erneutes Beteiligungsverfahren folgte. Anschließend beschloss der Ministerrat die zweite Überarbeitung des LEP.
Bevor das LEP nun in Kraft treten kann, muss zunächst der Landtag darüber beraten und es beschließen. Die Beratung des LEP und der dazu eingegangenen Änderungsanträge der Fraktionen im Wirtschaftsausschuss ist für Februar 2023 vorgesehen.
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