Christian Zwanziger

Mitglied des Bayerischen Landtags

Pressemitteilung

Kommunen stärken statt schwächen!

24.06.25 –

Grüner Gesetzentwurf: Verbote kommunaler Steuern durch die Staatsregierung künftig verhindern – Kommunale Entscheidungsfreiheiten für Erlangen ermöglichen

 

Am 13. Mai 2025 hat die Staatsregierung angekündigt, kommunale Verpackungssteuern in Bayern zu verbieten (s. hier). Wie schon nach dem Verbot einer kommunalen Bettensteuer (Übernachtungssteuer) im Jahr 2023 oder auch nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge 2018 beschränken CSU und FW die Kommunen jetzt wieder in ihrer Finanzhoheit und verwehren ihnen Einnahmen und Lenkungsinstrumente.

Christian Zwanziger, Grüner Landtagsabgeordneter für Erlangen und Erlangen-Höchstadt: „Die CSU-/FW-Regierung scheint hier eine zweifelhafte Tradition begründen zu wollen, die durch Bevormundung, Misstrauen und Verbot gekennzeichnet ist. Schon wieder greift sie ganz massiv in die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen ein.“

Die Grüne Landtagsfraktion dagegen möchte den Kommunen vor Ort endlich mehr Entscheidungsfreiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Die Voraussetzungen sind in jeder Kommune verschieden und die Gemeinderäte kennen diese am besten. „Als Mitglied im Erlanger Stadtrat bin ich der Meinung, dass wir weniger Einmischung von oben brauchen, dafür aber mehr Beinfreiheit, um uns selbst zu helfen.“ Gerade für Erlangen sei das Vorgehen von Innenminister Herrmann enttäuschend, so Zwanziger weiter. Eine Verpackungssteuer sei vor allem ein Lenkungsinstrument: Kosten für die Straßenreinigung würden gesenkt und Anwohner*innen von hohen Gebühren entlastet.

Die Grüne Landtagsfraktion legt daher einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Steuerfindungsrechts der Kommunen und zur Ermöglichung kommunaler Steuern im Tourismusbereichvor, der die Finanzen der Kommunen und ihr Recht, Einnahmen zu generieren, stärken will.

Konkrete Änderungen der Landtags-Grünen im Kommunalabgabegesetz:

  1. Ermöglichung eines Gästebeitrags im Tourismus: Die Landtags-Grünen wollen die Möglichkeit schaffen, dass Gemeinden von Übernachtungs- und Tagesgästen entsprechende Beiträge erheben können (nicht müssen!), zum einen, um ihre Einnahmebasis zu verbreitern und in einen attraktiven Tourismus investieren zu können, und zum anderen, um eine gewisse Lenkung der Besucherströme zu ermöglichen. Das können bislang nur die Kurorte in Gestalt der Kurtaxe. Mit dem Gästebeitrag wollen die Grünen hier Gleichheit schaffen zwischen Kommunen mit Kur- und Heilbadstatus und anderem Fremdenverkehrsgemeinden.
  1. Beschränkung der Verbotsbefugnisse der Staatsregierung: Das Kommunalabgabegesetz wird dahingehend geändert, dass es für sogenannte örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, mit denen eine Gemeinde durch Satzung eine in Bayern bisher nicht erhobene, also neuartige kommunale Steuer wie die Verpackungssteuer einführen möchte, künftig keiner Zustimmung mehr durch die Staatsregierung bedarf. Ein behördliches Verbot darf nach Ansicht der Grünen nur noch durch die Kommunalaufsichtsbehörden erfolgen und auch nur dann, wenn die kommunale Steuer mit höherrangigem Recht unvereinbar ist. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg verzichten schon heute auf eine solche weitreichende Verbotsbefugnis der Landesregierung.
  2. Bettensteuer erlauben: Die Landtagsgrünen beantragen außerdem, das gesetzliche Verbot der kommunalen Bettensteuer (Übernachtungssteuer) zu streichen. Auch Städte und Gemeinde, die nicht Kurort sind, können so gezielt in Tourismus investieren. Zuletzt wurde auch in Erlangen wieder eine kommunale Bettensteuer diskutiert.

 

„Was umständlich klingt, ist eine reine Selbstverständlichkeit: Jede politische Ebene entscheidet über die Belange, für die sie verantwortlich ist. Kommunale Abgaben werden kommunal entschieden,“ begründet Zwanziger das Vorgehen. „Der Erlanger Stadtrat hat das Wohl seiner Bürger*innen am besten im Blick. Wenn aufgrund der Vermüllung der Innenstadt die Gebühren für Anwohnende durch die Decke gehen, braucht es ein wirksames Lenkungsinstrument – keine Verbotsfantasien der Staatsregierung.“

 

Der grüne Gesetzentwurf wird in Erster Lesung in der Plenarsitzung am Dienstag, 24.6.25, diskutiert.

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