Generationengerechtigkeit und Klimaschutz im Landesentwicklungsprogramm

Anfrage zum Plenum

28.10.21 –

Als Grundlage für die räumliche Entwicklung Bayerns hat das Landesentwicklungsprogramm (LEP) die Aufgabe, alle raumbedeutsamen Fachplanungen zu koordinieren. Für ein zukunftsfestes LEP müssen dabei zwei Aspekte besonders beachtet werden: die Generationengerechtigkeit und der Klimawandel.

Ich habe daher die Staatsregierung gefragt, wie sichergestellt wird, dass das LEP die räumlichen Voraussetzungen für die Erreichung der gesetzlich festgelegten CO2-Minderungsziele sichert. Leider geht die Staatsregierung in derAntwortdarauf nicht ein und verweist lediglich auf die laufende Fortschreibung. Somit bleibt unklar, wie das LEP Klimaschutz und Generationengerechtigkeit ermöglichen soll, so wie es auch das Bundesverfassungsgericht fordert.

Auf dem Weg zur Klimaneutralität spielt die Landesplanung jedoch eine entscheidende Rolle. Nur wenn Windrädern und Photovoltaikanlagen genug Raum gegeben wird, kann beispielsweise die Wende zur klimaneutralen und ressourcenschonenden Energiegewinnung gelingen. Ziele des Flächenverbrauchs müssen ebenso im LEP verbindlich festgelegt werden, damit auch zukünftigen Generationen noch Flächen zur Verfügung stehen. Außerdem dienen Grün- und Freiflächen etwa als Frischluftschneisen und tragen zum Artenschutz bei. Diese Beispiele zeigen, dass nur mithilfe einer gut durchdachten räumlichen Planung die Ziele des Klimaschutzes erreicht werden können.

Zusätzlich habe ich die Staatsregierung gefragt, welche Akteur*innen die Staatsregierung beteiligt, um unabhängig zu überprüfen, ob Klimaschutz und Generationengerechtigkeit in ausreichendem Maß Rechnung getragen werden. Die Staatsregierung betont, dass eine Vielzahl von Beteiligten eingebunden werden und sich jeder zur inhaltlichen Ausgestaltung des LEPs einbringen kann.

Dies entspricht jedoch keinesfalls der Beobachtung aus der Praxis. Die Initiative für ein besseres LEP fordert schon lange eine Einbindung der Verbände in die Fortschreibung. Angesichts der verbleibenden Zeit der Legislaturperiode ist es mehr als fraglich, wie alle Beteiligten noch angemessen eingebunden werden können.

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Anträge und Anfragen | Landesentwicklung