Prüfungszeitraum an Hochschulen: Zugangsvoraussetzungen und PCR-Testkapazitäten

Anfrage zum Plenum

09.12.21 –

Die Hochphase der Uni-Prüfungen an der FAU am Ende des Semesters steht vor der Tür. Inzwischen gilt bayernweit der 2G-Standard für Studierende an Hochschulen und Unis, 3G mit PCR-Test für die Teilnahme an Prüfungen. Doch was passiert, wenn die PCR-Testkapazitäten ausgeschöpft sind, blieb unklar. Daher habe ich die Staatsregierung gefragt, wie sie sicherstellt, dass ausreichend Testkapazitäten bei der erwartbar hohen Nachfrage während des Prüfungszeitraumes verfügbar sind. Hier weist die Staatsregierung lediglich darauf hin, dass die Kapazitäten bereits ausgelastet sind und nicht ohne weiteres aufgestockt werden können. Die Staatsregierung stellt klar: ersatzweise können Antigen-Schnelltest als Zugangsvoraussetzung akzeptiert werden, sofern ein PCR-Test nicht verfügbar ist.

Außerdem stellen sich insbesondere internationale Studierende, die mit einem Impfstoff geimpft sind, der von der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) nicht zugelassen wurde, die Frage welche Regelung für diesen Fall gilt. Für sie gilt ganz grundsätzlich: sprechen medizinische Gründe gegen eine Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, dann reicht für den 2G-Zugang zum Lehrbetrieb ein PCR-Test. Alle Studierenden, die sich nicht impfen lassen können, können PCR-Tests weiterhin kostenfrei in Anspruch nehmen.

Aus meiner Sicht kritisch ist, dass die Staatsregierung die Hochschulen und Universitäten im Regen stehen lässt, statt sie für den Mehraufwand bei der Kontrolle und Durchführung der Pandemie-Maßnahmen zu unterstützen. Vielmehr sollen diese die Kontrolle „eigenverantwortlich mit den Mitteln der Grundausstattung wahrnehmen“. Das verknappt die eh schon spärlichen Finanzmittel. Die Staatsregierung darf staatliche Hochschulen und Universitäten nicht derart kurz halten.

Die komplette Anfrage zum Plenum könnt ihr hier nachlesen.

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